Warnung vor unsicheren Lebensmitteln und Produkten + Lebensmittel-Meldefunktion
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Name | VerbraucherSchutz |
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Version | 2.7.4 |
Aktualisieren | 01. Apr. 2024 |
Größe | 14 MB |
Kategorie | Essen & Trinken |
Installationen | 10Tsd.+ |
Entwickler | Bayerische Staatsregierung |
Android OS | Android 5.0+ |
Google Play ID | de.bayern.verbraucherschutz |
VerbraucherSchutz · Beschreibung
Der bestmögliche Schutz des Verbrauchers bei Lebensmitteln und Produkten ist Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Mehr Aufklärung und Kontrolle schaffen mehr Lebensmittel-Sicherheit und Vertrauen.
Diese App warnt den Verbraucher über Lebensmittel und Produkte die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden. Liegen entsprechende Warnungen vor, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung auf sein Smartphone. Dabei kann er über „Einstellungen“ sowohl die Warnungen als auch die Benachrichtigungen individuell steuern.
Meine Meldung – selbst aktiv werden
Verbraucher können mit dieser auch App selbst aktiv werden und über eine integrierte Meldefunktion nicht sichere Lebensmittel in nur 4 Schritten dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit melden. Von dort wird die Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weitergeleitet.
Information und Beratung
Darüber hinaus informiert diese App über die 7 wichtigsten Regeln zur Lebensmittelhygiene, gibt Hinweise zur Kennzeichnung bei Lebensmitteln und über empfehlenswerte Gütesiegel. Zu vielen Verbraucherfragen bietet sie tagesaktuelle Meldungen.
Die Verbraucherzentrale Bayern und der VerbraucherService Bayern bieten den Nutzern eine kostenlose Beratung über Telefon oder E-Mail an.
Kooperationspartner
Für die Lebensmittelwarnungen
kooperiert das StMUV mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Im Sinne von § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch handelt es sich hierbei in der Regel um Hinweise der zuständigen Behörden oder eine Rücknahme bzw. Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer.
Für die Produktwarnungen kooperiert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) werden die Bürger über die Sicherheits- und Gesundheitsgefahren von handelsüblichen Produkten gewarnt und informiert.
Kosten
Für die Nutzung dieser App entstehen keinerlei zusätzliche Kosten und werden keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen.
Feedback
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Fragen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik mitteilen. Wenden Sie sich an: apps@stmuv.bayern.de mit Betreff „App VerbraucherSchutz“.
Technische Realisierung
]init[ AG Berlin / München
www.init.de
Diese App warnt den Verbraucher über Lebensmittel und Produkte die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und vom Hersteller zurückgerufen wurden. Liegen entsprechende Warnungen vor, erhält der Nutzer eine Benachrichtigung auf sein Smartphone. Dabei kann er über „Einstellungen“ sowohl die Warnungen als auch die Benachrichtigungen individuell steuern.
Meine Meldung – selbst aktiv werden
Verbraucher können mit dieser auch App selbst aktiv werden und über eine integrierte Meldefunktion nicht sichere Lebensmittel in nur 4 Schritten dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit melden. Von dort wird die Meldung an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) weitergeleitet.
Information und Beratung
Darüber hinaus informiert diese App über die 7 wichtigsten Regeln zur Lebensmittelhygiene, gibt Hinweise zur Kennzeichnung bei Lebensmitteln und über empfehlenswerte Gütesiegel. Zu vielen Verbraucherfragen bietet sie tagesaktuelle Meldungen.
Die Verbraucherzentrale Bayern und der VerbraucherService Bayern bieten den Nutzern eine kostenlose Beratung über Telefon oder E-Mail an.
Kooperationspartner
Für die Lebensmittelwarnungen
kooperiert das StMUV mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Im Sinne von § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch handelt es sich hierbei in der Regel um Hinweise der zuständigen Behörden oder eine Rücknahme bzw. Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer.
Für die Produktwarnungen kooperiert das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) werden die Bürger über die Sicherheits- und Gesundheitsgefahren von handelsüblichen Produkten gewarnt und informiert.
Kosten
Für die Nutzung dieser App entstehen keinerlei zusätzliche Kosten und werden keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen.
Feedback
Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Fragen, Verbesserungsvorschläge oder Kritik mitteilen. Wenden Sie sich an: apps@stmuv.bayern.de mit Betreff „App VerbraucherSchutz“.
Technische Realisierung
]init[ AG Berlin / München
www.init.de