ATIB - Steuerbehörde der Balearen
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Name | ATIB |
---|---|
Version | 1.8.22287 |
Aktualisieren | 26. Juni 2024 |
Größe | 118 MB |
Kategorie | Effizienz |
Installationen | 50Tsd.+ |
Entwickler | Agència Tributària de les Illes Balears |
Android OS | Android 6.0+ |
Google Play ID | es.atib.app |
ATIB · Beschreibung
Die Steuerbehörde der Balearen (ATIB) stellt den Bürgern die Anwendung "ATIB - Steuerbehörde der Balearen" für intelligente mobile Geräte (Smartphones und Tablets) zur Verfügung, die die Möglichkeit bietet, Anfragen und Verfahren vor der ATIB mit oder ohne zu stellen Benutzeridentifikation, agil und einfach.
Durch den Antrag können Sie ohne Ausweis die Sprache auswählen, über das dafür vorgesehene Formular Anfragen stellen, die ATIB-Büros aufsuchen und einen Termin beantragen sowie Steuern und Schulden mit Einkommensnachweis unter Angabe bestimmter Daten (Aussteller, Referenz, Identifikation und Betrag), die im Dokument erscheinen oder den Barcode scannen, für die die Anwendung die Erlaubnis zum Zugriff auf die Kamera des Geräts benötigt.
Im Dienst "Büros" wird bei Auswahl der Anfahrtsoption die Kartenanwendung des mobilen Geräts geöffnet, die die Route von seinem Standort aus anzeigt.
Die Benutzeridentifizierung kann durch Eingabe des DNI / NIF und des Steuerzahlercodes (oder Passworts) oder über das Cl @ ve-System (elektronische Identität für öffentliche Verwaltungen) erfolgen. Außerdem dürfen nach der erstmaligen Identifizierung die folgenden Zugriffe biometrisch (per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) erfolgen.
In dieser Version der Anwendung sind die Optionen nach der Identifizierung wie folgt:
- Einsichtnahme der ab dem 1. Januar 2017 beglichenen Schulden und Einholung eines Zahlungsnachweises.
- Beratung der ausstehenden Forderungen und gegebenenfalls deren Zahlung.
- Konsultation von Lastschrift- und Lastschriftsteuern und kann sowohl die Änderung des Lastschriftkontos für Lastschriftsteuern bearbeiten als auch die Lastschriftlastschrift von Steuern anfordern.
- Benutzerinformationen im persönlichen Bereich mit der Möglichkeit, die Daten zu ändern.
- Möglichkeit, den Empfang von Mitteilungen oder Mitteilungen per SMS und / oder E-Mail oder über dieselbe Anwendung zu aktivieren.
Bei den Angaben zu bezahlten und ausstehenden Schulden ist zu beachten, dass die Steuererklärungen oder Selbstveranlagungen der gezahlten Regionalsteuern oder die Einkommensnachweise, die den in einem freiwilligen Zeitraum gezahlten Steuern oder Regionalschulden entsprechen, nicht gezeigt werden.
Die Online-Zahlung von Steuern und Schulden kann per Bankkarte (unabhängig von der ausstellenden Stelle) oder per E-Banking der zusammenarbeitenden Stellen erfolgen. Wenn die Bank den Benutzer nach erfolgter Zahlung nicht automatisch zur Anwendung weiterleitet, muss die Schaltfläche "Zurück / Weiter" auf dem Zahlungsportal des Instituts gedrückt werden, um einen Zahlungsnachweis oder einen Zahlungsnachweis zu erhalten.
Außerdem gibt es in der Bewerbung einen Abschnitt mit einem Datenschutzhinweis und der entsprechende Schutz personenbezogener Daten ist gewährleistet, so dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der steuerlichen Rechte und Pflichten oder im Zusammenhang mit der Eintreibung von Steuerschulden verwendet werden und sonstige nicht steuerpflichtige öffentlich-rechtliche Einkünfte und werden, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, nicht an Dritte abgetreten.
Durch den Antrag können Sie ohne Ausweis die Sprache auswählen, über das dafür vorgesehene Formular Anfragen stellen, die ATIB-Büros aufsuchen und einen Termin beantragen sowie Steuern und Schulden mit Einkommensnachweis unter Angabe bestimmter Daten (Aussteller, Referenz, Identifikation und Betrag), die im Dokument erscheinen oder den Barcode scannen, für die die Anwendung die Erlaubnis zum Zugriff auf die Kamera des Geräts benötigt.
Im Dienst "Büros" wird bei Auswahl der Anfahrtsoption die Kartenanwendung des mobilen Geräts geöffnet, die die Route von seinem Standort aus anzeigt.
Die Benutzeridentifizierung kann durch Eingabe des DNI / NIF und des Steuerzahlercodes (oder Passworts) oder über das Cl @ ve-System (elektronische Identität für öffentliche Verwaltungen) erfolgen. Außerdem dürfen nach der erstmaligen Identifizierung die folgenden Zugriffe biometrisch (per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung) erfolgen.
In dieser Version der Anwendung sind die Optionen nach der Identifizierung wie folgt:
- Einsichtnahme der ab dem 1. Januar 2017 beglichenen Schulden und Einholung eines Zahlungsnachweises.
- Beratung der ausstehenden Forderungen und gegebenenfalls deren Zahlung.
- Konsultation von Lastschrift- und Lastschriftsteuern und kann sowohl die Änderung des Lastschriftkontos für Lastschriftsteuern bearbeiten als auch die Lastschriftlastschrift von Steuern anfordern.
- Benutzerinformationen im persönlichen Bereich mit der Möglichkeit, die Daten zu ändern.
- Möglichkeit, den Empfang von Mitteilungen oder Mitteilungen per SMS und / oder E-Mail oder über dieselbe Anwendung zu aktivieren.
Bei den Angaben zu bezahlten und ausstehenden Schulden ist zu beachten, dass die Steuererklärungen oder Selbstveranlagungen der gezahlten Regionalsteuern oder die Einkommensnachweise, die den in einem freiwilligen Zeitraum gezahlten Steuern oder Regionalschulden entsprechen, nicht gezeigt werden.
Die Online-Zahlung von Steuern und Schulden kann per Bankkarte (unabhängig von der ausstellenden Stelle) oder per E-Banking der zusammenarbeitenden Stellen erfolgen. Wenn die Bank den Benutzer nach erfolgter Zahlung nicht automatisch zur Anwendung weiterleitet, muss die Schaltfläche "Zurück / Weiter" auf dem Zahlungsportal des Instituts gedrückt werden, um einen Zahlungsnachweis oder einen Zahlungsnachweis zu erhalten.
Außerdem gibt es in der Bewerbung einen Abschnitt mit einem Datenschutzhinweis und der entsprechende Schutz personenbezogener Daten ist gewährleistet, so dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der steuerlichen Rechte und Pflichten oder im Zusammenhang mit der Eintreibung von Steuerschulden verwendet werden und sonstige nicht steuerpflichtige öffentlich-rechtliche Einkünfte und werden, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, nicht an Dritte abgetreten.