ЗАПРЕТ НА ВЫЕЗД ЗА ГРАНИЦУ APP
- Was sind die Gründe für die Verhängung eines Auslandsreiseverbots?
Das Auslandsreiseverbot für Bürger der Russischen Föderation wird durch das Bundesgesetz Nr. 229-FZ vom 02.10.2007 geregelt. Ein FSSP-Beamter hat das Recht, aufgrund bestehender Schulden ein Grenzübertrittsverbot zu verhängen, und ein Grenzschutzbeamter lässt Folgendes nicht unter Kontrolle außerhalb Russlands passieren:
-- Unbezahlte Bußgelder der Verkehrspolizei, Steuern (einschließlich Strafen);
-- Unterhaltsrückstände, Entschädigung für Gesundheitsschäden, Entschädigung für den Verlust eines Ernährers, Entschädigung für Vermögensschäden oder moralische Schäden, wenn die Höhe der Schulden aus Exekutivdokumenten mehr als 10.000 Rubel beträgt;
-- Der Schuldenbetrag für das Vollstreckungsverfahren übersteigt 30.000 Rubel;
- Die Höhe der Schulden über 10.000 Rubel für mehr als zwei Monate;
-- Sonstige Forderungen nicht vermögensrechtlicher Natur;
-- Wenn Sie Schulden haben, müssen diese mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Urlaubstermin (Geschäftsreise) geschlossen werden.
Wie finde ich heraus, ob ich ins Ausland reisen darf?
Es ist ganz einfach herauszufinden, ob es möglich ist, ohne Hindernisse ins Ausland zu reisen. Sie müssen eine Anfrage an einen Gerichtsvollzieher senden oder nach Schulden für überfällige Bußgelder, Transportsteuern, Klagen und überfällige Kredite suchen.
Füllen Sie für die Selbstprüfung die im Antrag angegebenen Daten aus, zahlen Sie die Gebühren gemäß den Tarifen und der Dienst führt eine vollständige Prüfung aller Schulden für alle Basen durch. Ihre E-Mail wird innerhalb weniger Stunden mit dem Ergebnis beantwortet. Es ist auch möglich, zu überprüfen, ob es über öffentliche Dienste gesperrt ist, ins Ausland zu reisen. Wir empfehlen dringend, sowohl in öffentlichen Diensten als auch im Antrag auf Feststellung von Beschränkungen für Auslandsreisen zu überprüfen.
Wie kann das Auslandsreiseverbot aufgehoben werden?
Tatsächlich ist es am Flughafen oder beim Grenzübertritt zu spät, um etwas zu reparieren. Grenzschutzbeamte haben kein Recht auf Freilassung, selbst wenn Sie die Schuld sofort bezahlt haben. Der Gerichtsvollzieher benötigt mindestens 7 Tage, um alle Daten, Bescheinigungen und Bestätigungen zur Aufhebung der Beschränkungen zu sammeln.
Um nicht in eine unangenehme Situation zu geraten, ist es notwendig, alle bestehenden Zwangsvollstreckungsverpflichtungen rechtzeitig vorab zu tilgen und Ihren Gerichtsvollzieher darüber zu informieren, im Idealfall werden Beschränkungen innerhalb von zwei Wochen aufgehoben.
Auslandsreisen für Bankrotteure
Falls ein Bürger der Russischen Föderation durch eine Gerichtsentscheidung für bankrott erklärt wird, kann sein Recht auf Reisen außerhalb des Staates eingeschränkt werden.
Die vorzeitige Aufhebung des Beschlusses über das Grenzübertrittsverbot kann auf Antrag eines Bürgers bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Behandlung, Erziehung, Pflege schwerkranker Angehöriger) unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gläubigers (der antragstellenden Person) aufgehoben werden das Verbot).
Wenn es einen triftigen Grund gibt, von einem Bürger die Ausreise aus der Russischen Föderation zu verlangen, hat das Schiedsgericht auf Antrag des Bürgers und unter Berücksichtigung der Meinung der Gläubiger und des Finanzverwalters das Recht, die vorübergehende Einschränkung des Rechts des Bürgers auf vorzeitig aufzuheben die Russische Föderation verlassen.
Ausreise eines minderjährigen Kindes ins Ausland
Bei der Ausreise ohne Begleitung eines Erwachsenen (gesetzlicher Vertreter) muss ein Minderjähriger über Folgendes verfügen:
notariell beglaubigte Zustimmung zum Auszug eines Elternteils;
ausländischer Reisepass und Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation (bei Vollendung des 14. Lebensjahres);
Um einige Länder zu besuchen, benötigen Sie außerdem:
-- die Zustimmung zweier Elternteile und ein Dokument, das die Verwandtschaft bestätigt (Vormundschaft);
-- Geburtsurkunde;
- Um die Zustimmung zur Abreise des Kindes notariell zu beglaubigen, reicht es aus, sich an den nächstgelegenen Notar zu wenden.