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Alle juristischen Personen mit Wohnsitz im sozialen Bereich können ordentliche Mitglieder der KEA werden. Im sozialen Bereich lebende Minderjährige können auch Mitglieder werden, die unter der Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung stehen.
In vielen Fällen ist es ausreichend, die Karte vorzulegen, in anderen Fällen wird jedoch ein Strichcode gescannt.